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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

leansite deike zimmann (nachfolgend "leansite" genannt) – vertreten durch die Inhaberin Deike Zimmann – arbeitet für deren Auftraggeber/innen nur und ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen:

1. Grafischer Entwurf

Unter einem grafischen Entwurf versteht leansite ausschließlich die grafische Gestaltung aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit.

Der grafische Entwurf wird entweder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche oder in Form einer Layoutskizze auf Papier oder mittels eines Ausdrucks auf Papier präsentiert.

Für leansite besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typografische und fotografische Gestaltungsfreiheit.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

Der leansite erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes und des Werkvertragsrechtes.

Die Arbeiten (Konzepte, grafische Entwürfe, Composings, Texte und programmierte Codes) von leansite sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Ohne die Zustimmung von leansite dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

Die Werke von leansite dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Ist eine ausdrückliche Vereinbarung nicht vorhanden, gilt als Zweck des Vertrages nur der von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt die Auftraggeberin / der Auftraggeber erst durch die vollständige Zahlung des Honorars und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten.

Wiederholungsnutzen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von leansite.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von leansite.

Über den Umfang der Nutzung steht leansite ein Auskunftsanspruch zu.

3. Vergütung

Der grafische Entwurf (oder Konzept oder Composing oder Text oder programmierter Code) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechts bilden eine einheitliche Leistung.

Übt die Auftraggeberin / der Auftraggeber ihre / seine Nutzungsoption nicht aus, berechnet leansite dennoch die Vergütung, die im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.

Vorschläge und Weisungen der Auftraggeberin / des Auftraggebers zu gestalterischen, technischen oder anderen Aspekten und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.

Die Vergütung ist – wenn nicht anders vereinbart – bei Ablieferung der Auftragsarbeit fällig. Sie ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in EUR zahlbar.

Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann leansite angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden, wenn keine abweichende Vergütung vereinbart wurde, zu einem Stundensatz von € 65,- netto abgerechnet.

Die Arbeitszeit wird in abrechenbaren Zeiteinheiten erfasst. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 15 Minuten.

Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in EUR zu entrichten sind.

4. Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung

Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Composings, Fotos, Texte und programmierter Codes, die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden der Auftraggeberin / dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von leansite hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt.

5. Fremdkosten

Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen, die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber abgerechnet.

Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt leansite nur aufgrund einer mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung vor.

Soweit leansite auf Veranlassung der Auftraggeberin / des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt die Auftraggeberin / der Auftraggeber leansite von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

Fremdkosten, die leansite auf Veranlassung der Auftraggeberin / des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden der Auftraggeberin / dem Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.

6. Korrekturabzug

Vor Produktionsbeginn von Drucksachen ist ein von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug (Proof) vorzulegen.

Unterschreibt die Auftraggeberin / der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet leansite nach fünf Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.

7. Produktionsüberwachung

Die Produktion wird von leansite nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist leansite ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

Übernimmt leansite die Abwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber stellt hierbei leansite von der Haftung frei.

8. Haftung

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von leansite nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.

Die Auftraggeberin / der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text. Für formale und inhaltliche Fehler (z. B. Rechtschreibung, Übersetzungen, Fakten) haftet leansite nicht.

Soweit leansite auf Veranlassung der Auftraggeberin / des Auftraggebers Fremdleistungen in deren / dessen Namen und auf deren / dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet leansite nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers.

Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt der Auftraggeberin / dem Auftraggeber. Delegiert diese/r im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an leansite, stellt sie / er leansite von der Haftung frei.

leansite überlassene Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass die Auftraggeberin / der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

9. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

An Entwürfen von leansite werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

Die Originale (Druckvorlagen, Reinzeichnungen und Negative) sind nach angemessener Frist unbeschädigt an leansite zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der Auftraggeberin / des Auftraggebers.

10. Referenzobjekte

Von sämtlichen beauftragten Arbeiten behält sich leansite vor, diese im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwenden zu dürfen.

11. Kennzeichnung

leansite behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben (Name, Adresse, Telefon, Fax, WWW und E-Mail) an ihren Arbeiten anzubringen.

12. Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich bei einem von leansite nicht zu vertretenden, vorübergehenden oder unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert.

In Fällen höherer Gewalt ist leansite von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fall höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unterbrechungen der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen, Störungen von TK-Netzen und Gateways, sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von leansite liegen, und ähnliche Umstände, soweit sie von leansite nicht zu vertreten sind.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Auftraggeberin / des Auftraggebers verwendet leansite nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Auftraggeberin / des Auftraggebers ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). leansite gibt keine Daten an Dritte weiter, es sei denn, dies geschieht im ausdrücklichen Interesse der Kundin / des Kunden.

14. Firmierung und Vertragspartner im Sinne des BGB

Für den erteilten Auftrag ist Ihre Vertragspartnerin im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Deike Zimmann, Hamburg.

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Vertragspartner/innen ist 20257 Hamburg.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Vereinbarungen in Angeboten von leansite (z. B. eingeräumte Nutzungsrechte, Zahlungsmodus), die durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.



Stand: April 2007

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